Verhaltenskodex
Grundsätze und Werte kontinuierlich umsetzen und anwenden
Grundsätze und Werte kontinuierlich umsetzen und anwenden
Seit 1911 entwickeln, produzieren und bearbeiten die Gesellschaft für Wolfram Industrie mbH in Nußdorf sowie die Bayerischen Metallwerke GmbH in Dachau metallurgisch überlegene und technisch intelligente Produkte aus Wolfram und Molybdän. Als familiengeführtes Unternehmen mit eigenen Produktionsstätten in Deutschland streben wir danach, der weltweite Service- und Qualitätsmarktführer für hochwertige Produkte auf Wolframbasis zu sein.
In einem Familienunternehmen der vierten Generation steht heute wie vor 112 Jahren der Unternehmer persönlich für Qualität und Verbindlichkeit der gelieferten Leistungen ein.
Compliance ist für uns ein zentraler Baustein guter und nachhaltiger Unternehmensführung. Es meint weit mehr als nur die Einhaltung von Recht und Gesetz. Compliance ist für uns eine Frage der Haltung und Loyalität zu unseren Grundbestrebungen. Basierend auf Erfindergeist, Fachkompetenz sowie durch partnerschaftliches Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnerschaften und Mitarbeitenden wollen wir unsere wirtschaftliche Eigenständigkeit nachhaltig aufrechterhalten und weiter ausbauen. Werte wie Verlässlichkeit, Aufrichtigkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität sind für uns keine leeren Worthülsen. Vielmehr sind sie die Grundwerte des Handelns bei Wolfram Industrie.
Diesem Verhaltenskodex liegt ein gemeinsames Grundverständnis gesellschaftlich-verantwortlicher Unternehmensführung zugrunde. Dafür übernimmt Wolfram Industrie Verantwortung, indem die Folgen der unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedacht werden und den jeweiligen Interessen Rechnung getragen wird.
Wolfram Industrie trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten und Handlungsräume freiwillig zum Wohle und zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft an allen Standorten bei. Wir orientieren uns dabei an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität und Rechtschaffenheit und der Achtung der Menschenwürde.
2.1 Dieser Verhaltenskodex gilt für die folgenden Unternehmen:
2.2 Die Unternehmen sind angehalten, diesen Verhaltenskodex in seiner Gesamtheit zu übernehmen und dabei landesspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.
2.3 Wolfram Industrie verpflichtet sich, die Einhaltung dieses Verhaltenskodex auch bei seinen Lieferfirmen und in der weiteren Wertschöpfungskette im Rahmen seiner jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume zu fördern.
Wolfram Industrie wirkt aktiv darauf hin, dass folgende Werte und Grundsätze nachhaltig beachtet und eingehalten werden.
3.1 Einhaltung geltenden Rechts
Wolfram Industrie hält die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder ein, in denen Wolfram Industrie tätig ist. Die Gesetze und Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland stellen in jedem Fall auch in anderen Ländern den Mindeststandard für das Handeln dar.
3.2 Integrität und Organizational Governance
3.2.1 Wolfram Industrie richtet sein Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien aus, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Achtung der Menschenwürde, Offenheit und Anerkennung jeglicher Religion, Weltanschauung, geschlechtlicher und sexueller Orientierung.
3.2.2 Wolfram Industrie lehnt jede Form von Korruption, Bestechung, Wettbewerbsverstößen sowie anderen Verstößen gegen geltendes Recht ab und fördert auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.
3.2.3 Wolfram Industrie verfolgt saubere und anerkannte Geschäftspraktiken und steht für einen fairen Wettbewerb. Im Wettbewerb richtet sich Wolfram Industrie an professionellem Verhalten und qualitativ hochwertiger Arbeit aus. Mit den zuständigen Behörden pflegt Wolfram Industrie einen partnerschaftlichen und vertrauensvollen Umgang. Wir lassen uns bei Geschäftsentscheidungen nicht von persönlichen oder sonstigen sachfremden Interessen beeinflussen. Interessenkonflikte können den Unternehmenserfolg behindern, indem unwirtschaftliche Entscheidungen getroffen, Kunden und Kundinnen vertrieben oder wichtige Informationen preisgegeben werden.
3.2.4 Unsere Buchhaltung erfolgt grundsätzlich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Geschäftspartnerschaften werden sorgfältig ausgewählt und keinerlei Aktivitäten unterstützt, die mit Geldwäsche in Zusammenhang stehen könnten. Informationen und Unterlagen über finanzielle Aktivitäten werden sicher, strukturiert und nachvollziehbar archiviert und aufbewahrt. Bei der Weitergabe solcher Informationen sind wir und unsere Lieferfirmen stets der Wahrheit verpflichtet. Auskünfte an Geschäftspartner und Geschäftspartnerinnen sowie an Behörden werden nach den Grundsätzen der Transparenz und Integrität erstellt und übermittelt.
3.3 Verbraucherinteressen
Soweit Verbraucherinteressen betroffen sind, hält sich Wolfram Industrie an verbraucherschützende Vorschriften sowie an angemessene Vertriebs-, Marketing- und Informationspraktiken. Besonders schutzbedürftige Gruppen genießen besondere Aufmerksamkeit.
3.4 Kommunikation & vertrauliche Informationen
Wolfram Industrie kommuniziert offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses Verhaltenskodex und über dessen Umsetzung gegenüber Mitarbeitenden, der Kundschaft, Lieferfirmen und anderen Interessen- und Anspruchsgruppen. Alle Dokumente und Unterlagen werden pflichtgemäß erstellt, nicht unlauter verändert und sachgerecht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die nicht in die Öffentlichkeit gelangen sollen. Dies können sowohl unsere nicht öffentlichen Informationen als auch solche von oder über Lieferfirmen, Kunden und Kundinnen, Mitarbeitende, Beratende und andere Dritte sein, die nach rechtlichen und vertraglichen Anforderungen geschützt werden. Wir beschaffen uns niemals ungerechtfertigt vertrauliche Informationen von Dritten und verwenden diese in unzulässiger Weise, zum Beispiel im Angebotsprozess. Betriebsgeheimnisse und Geschäftsinformationen der Partnerunternehmen werden sensibel, vertraulich und unter Beachtung des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) aufbewahrt.
3.5 Geistiges Eigentum
Geistige Eigentumsrechte wie Patente, Marken, Urheberrechte und vertrauliches Know-how sind für unseren geschäftlichen Erfolg wesentlich. Ihr Schutz und das Verhindern ihrer missbräuchlichen Verwendung sind daher von großer Bedeutung. Wir beachten die geistigen Eigentumsrechte Dritter und melden mutmaßliche Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte an deren Inhabende. Computersoftware setzen wir nur entsprechend den Lizenzbedingungen ein und stellen die Einhaltung aller Lizenzauflagen von integrierter Drittsoftware, kommerzieller und Open-Source-Software sicher.
3.6 Ausfuhrkontrolle und Zoll
Für uns ist es essenziell, die für den nationalen und internationalen Handel geltenden Vorschriften im Bereich Exportkontrolle und Zoll einzuhalten. Wir achten sorgfältig darauf, dass bei Handel oder Transport von Gütern, bei Erbringung von Dienstleistungen oder sonstigem Transfer von technischem Know-how die geltenden Zoll- und Außenhandelsregelungen geprüft, umgesetzt und eingehalten werden. Wir führen bei Geschäften in sanktionierten Ländern eine erweiterte Prüfung durch. Wir achten darauf, dass alle anwendbaren Exportkontrollvorschriften bei Geschäftstätigkeiten eingehalten werden.
3.7 Menschenrechte
Wolfram Industrie setzt sich für die Förderung der Menschenrechte ein und hält insbesondere die nachfolgend genannten, in der UN-Menschenrechtscharta genannten Menschenrechte ein:3.7.1 Die Wahrung und Schutz der Privatsphäre.3.7.2 Wahrung von Gesundheit und Arbeitssicherheit, insbesondere Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfelds, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.3.7.3 Belästigung / Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch.3.7.4 Meinungsfreiheit / Schutz und Gewährung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.
3.8 Arbeitsbedingungen
Wolfram Industrie hält die folgenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation („ILO“) ein:3.8.1 Kinderarbeit / Das Verbot von Kinderarbeit, das heißt der Beschäftigung von Personen jünger als 15 Jahre, sofern die örtlichen Rechtsvorschriften keine höheren Altersgrenzen festlegen.3.8.2 Zwangsarbeit / Wolfram Industrie lehnt jegliche Form der Zwangsarbeit ab.3.8.3 Entlohnung / Die Arbeitsnormen hinsichtlich der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen (z. B. Mindestlohngesetz).3.8.4 Arbeitnehmerrechte / Wolfram Industrie respektiert die Rechte der Arbeitnehmenden auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen.3.8.5 Diskriminierungsverbot / Die Behandlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern frei von jeglicher Form von Diskriminierung.
3.9 Arbeitszeit
Die Arbeitsnormen zur höchst zulässigen Arbeitszeit werden von Wolfram Industrie eingehalten.
3.10 Soziales Engagement
Die gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung des Landes und der Region ist für Wolfram Industrie wichtig und wir fördern daher entsprechende freiwillige Aktivitäten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wolfram Industrie erfüllt die geltenden und anwendbaren Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz und Klimaschutz und handelt an allen Standorten umweltbewusst. Im Rahmen seiner Tätigkeit geht Wolfram Industrie verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um und orientiert sich hierbei an den Grundsätzen der „Rio Declaration on Environment and Development“ von 1992.
4.1 Treibhausgase, Management nachhaltiger Ressourcen und Abfallmanagement
Unsere Prozesse sind darauf ausgerichtet, Ressourcen entlang des gesamten Produktlebenszyklus zu schonen, Beseitigungsabfälle zu verringern und die eigene Geschäftstätigkeit CO₂-neutral zu gestalten. Unser Umweltportfolio ist unsere Antwort auf Klimawandel, Ressourcenknappheit und Umweltgefährdung. Unser Unternehmen erfüllt die ökologischen Ansprüche seiner Partnerunternehmen mit der Entwicklung zukunftsorientierter und ressourceneffizienter Produkte. Das konsequente und innovative Umweltschutzmanagement ist ein integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse.
4.2 Energie
Der Klimaschutz ist eng mit dem Energieverbrauch gekoppelt. Wir setzen Energie rationell und effizient ein und streben permanent nach einer Verbesserung der Energieeffizienz. Wir setzen dabei vorrangig – soweit möglich – auf den Einsatz von erneuerbaren Energien.
4.3 Luft und Wasser
Wir gestalten unsere Prozesse so, dass eine bestmögliche Umweltverträglichkeit unserer Produkte erreicht wird, keine unnötigen Luftemissionen und Lärmbelästigungen entstehen und Wasser ressourcenschonend eingesetzt und nicht verschmutzt wird.
4.4 Chemikalien
Wir stellen sicher, dass Gefahrstoffe und sonstige Chemikalien fachgerecht und sicher gelagert, verwendet und transportiert werden. Produkten, die Gefahrstoffe enthalten, liegen alle erforderlichen Unterlagen für eine ordnungsgemäße Dokumentation bei.
In diesem Verhaltenskodex sind die wesentlichen Wertvorstellungen von Wolfram Industrie dargestellt. Es obliegt allen Mitarbeitenden dafür zu sorgen, dass diese Werte eingehalten werden. Wir haben ein Hinweisgebersystem in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet.
5.1 Hinweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Sollten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Themen und Sachverhalte auffallen, die den wesentlichen Wertvorstellungen widersprechen könnten, fordern wir jede(n) auf, sich vertrauensvoll an den oder die Vorgesetzte(n), die Geschäftsführung und/oder den Compliance Officer von Wolfram Industrie zu wenden. Die Hinzuziehung eines Mitglieds des Betriebsrats ist selbstverständlich jederzeit möglich.
Die Geschäftsführung garantiert allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass der Schutz von Hinweisgebern für Wolfram Industrie von wesentlicher Bedeutung ist und seitens des Unternehmens keine negativen Maßnahmen ergriffen werden. Vergeltungsmaßnahmen gegen Beschwerdeführende oder Hinweisgebende werden nicht toleriert.
5.2 Hinweise von Externen
Sollten Externen Themen und Sachverhalte auffallen, die den wesentlichen Wertvorstellungen von Wolfram Industrie widersprechen könnten, können sie sich jederzeit an unseren Compliance Officer und/oder direkt an die Geschäftsführung wenden.
5.3 Meldestelle
Neben der Möglichkeit, sich an die Geschäftsführung und/oder Vorgesetzte zu wenden, steht Ihnen der folgenden Meldewege zur Verfügung: per E-Mail: compliance@wolfram-industrie.de
5.4 Umgang mit Hinweisen
Wir nehmen alle gemeldeten Themen ernst, führen Untersuchungen durch und ergreifen entsprechende Maßnahmen. Für Hinweise nach dem LkSG stellen wir eine Verfahrensordnung für den Umgang mit Hinweisen in einem gesonderten Dokument auf unserer Website zur Verfügung.
Wolfram Industrie unternimmt alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen, die in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden.
Verhaltenskodex 2023 (PDF)