Nachhaltigkeit bedeutet für uns, dass die Erwartungen in unserem Verhaltenskodex verbindlich eingehalten und Verpflichtungen aus der EU-Verordnung über Konfliktmineralien (2017/821) erfüllt werden, die die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für Importeure und Verarbeiter von Zinn, Tantal und Wolfram, Gold und deren Erzen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) festlegt.
Wolfram Industrie verpflichtet sich, die Einhaltung der Menschenrechte und die Geschäftsethik zu unterstützen und dazu beizutragen. In Anbetracht der Risiken, die mit der Gewinnung, dem Handel, der Handhabung und dem Export von Rohstoffen aus CAHRAs verbunden sein können, verabschiedet Wolfram Industrie diese Richtlinie für eine verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien. Sie soll unseren Lieferanten als gemeinsame Referenz für eine konfliktsensitive Beschaffung und eine Förderung des Risikobewusstseins dienen. Dies geschieht im Hinblick auf die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten in Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen.
Wolfram Industrie verpflichtet sich, Mineralien zu meiden, die das Risiko bergen, zu den in Anhang II der OECD-Leitlinien aufgeführten Schäden beizutragen:
Wir dulden keine direkte oder indirekte Unterstützung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen durch Abbau, Transport, Handel, Umschlag oder Ausfuhr von Mineralien.
Wir verpflichten uns, zur Unterlassung jedweder direkten oder indirekten Unterstützung von öffentlichen oder privaten Sicherheitskräften, die Minenstandorte, Transportwege und vorgelagerte Akteure in der Lieferkette illegal zu kontrollieren; an den Zugangsstätten zu den Abbaustätten, entlang der Transportwege oder an den Umschlagplätzen unrechtmäßig Abgaben, Erpressungsgelder oder Mineralien zu verlangen oder Zwischenhändler, Exportunternehmen oder internationale Händler illegal zu besteuern oder zu erpressen.
Wir werden keine Bestechungsgelder anbieten, versprechen, aushändigen oder fordern und sich der Aufforderung zur Zahlung von Bestechungsgeldern widersetzen, um die Herkunft von Mineralien zu verbergen oder zu verschleiern oder um Steuern, Gebühren und Abgaben, die an Regierungen für die Zwecke der Mineraliengewinnung, des Handels, der Handhabung, des Transports und des Exports gezahlt werden, falsch darzustellen.
Wir werden jegliche Bemühungen unterstützen oder Schritte unternehmen, um zur effektiven Beseitigung der Geldwäsche beizutragen, wenn ein begründetes Risiko der Geldwäsche infolge von oder in Verbindung mit Abbau, Handel, Umschlag, Transport oder Ausfuhr von Mineralien besteht, die aus illegaler Besteuerung oder Erpressung an Zugängen zu Abbaustätten, entlang der Transportwege oder an Umschlagplätzen von vorgelagerten Lieferanten stammen.
Sollte Wolfram Industrie ein oben beschriebenes Risiko in seinen Lieferketten feststellen, werden wir unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen.
Sollten Sie Bedenken wegen rechtswidrigen oder unangemessenen Verhaltens haben, wenden Sie sich bitte an uns. Den zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter:
compliance@wolfram-industrie.de
Nichts in diesem Dokument darf in einer Weise ausgelegt oder angewendet werden, die gegen geltendes Recht verstößt.
Dieses Dokument stellt weder einen Vertrag dar, noch begründet es eine vertragliche Verpflichtung der sonstigen (ausdrückliche oder stillschweigende) Rechte oder bildet die Grundlage für einen Klagegrund oder ein Gerichtsverfahren für oder durch einen Dritten.
» Download Lieferkettenpolitik für Konfliktmineralien(PDF)
» Bericht zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für das Jahr 2022 (PDF)
» Auditkurzbericht gemäß EU-Verordnung 2017/821 Konfliktrohstoffe / OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht(PDF)